Das Schulden-Lexikon |
S
Schuldenfalle
Eine Schuldenfalle entsteht dann, wenn dem Schuldner das Grundeinkommen für Grundlegendes nicht mehr ausreicht. Im nächsten Schritt ist dann die Überlegung, die Zahlung wichtiger Rechnungen und Anschaffungen hinauszuzögern. Dadurch summieren sich offene Rechnungen und es entstehen neue Schulden, um sie zu begleichen. Die Schuldenfalle schnappt zu. Dabei sind es ganz unterschiedliche Schulden, die dem Betroffenen Probleme machen können. Dazu gehören alltägliche wie Energie- oder Mietschulden. Aber auch eine Bürgschaft kann zur Schuldenfalle werden, wenn der Bürge plötzlich in die Pflicht genommen wird und außerplanmäßig mit Hab und Gut für die Bürgschaft einstehen muss.
Schuldner
Schuldner ist eine Person, die aus einem vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnis eine Leistungspflicht trifft. Im Falle eines Kredites ist das beispielsweise die Pflicht zur Rückzahlung einer bestimmten Summe inklusive Nebenkosten und Zinsen.
Schuldenbereinigungsplan
Ein Schuldenbereinigungsplan enthält eine Liste aller Gläubiger sowie die Forderungen und deren Höhe. Außerdem enthält der Plan einen Vorschlag, wie viel Prozent der Schulden der Schuldner seinen Gläubigern aufgrund seiner finanziellen Situation bis zu welchem Zeitpunkt zurückgeben kann. Man unterscheidet aussergerichtliche (vor dem Insolvenzverfahren) und gerichtliche Schuldenbereinigungspläne (während des Insolvenzverfahrens).
U
Umschuldung
Bei einer Umschuldung werden mehrere, meist dringende Zahlungsverpflichtungen zu einem sogenannten Umschuldungsdarlehen zusammengefasst. Mit Hilfe des neuen Darlehens werden die anderen Zahlungsverpflichtungen abgelöst, so dass nur noch an eine Stelle (zum Beispiel eine Bank oder ein Finanzdienstleister) zu zahlen ist. Umschuldungen sind nicht immer eine gute Idee, weil neben dem benötigten Betrag auch Zinsen, Gebühren und Restschuldversicherungen hinzukommen. Das Ergebnis ist meist eine hohe Darlehensrate, die zur Überschuldung führen kann.
Überschuldung
Eine Überschuldung liegt vor, wenn das Einkommen eines Privathaushaltes über einen längeren Zeitraum nach Abzug der Lebenshaltungskosten nicht mehr ausreicht, um Schulden wie Kredite oder Autofinanzierung zu bezahlen. Wenn das Problem früh erkannt wird, kann eine Finanzsanierung eine mögliche Lösung sein.
V
Verzug
Wenn der Schuldner einer fälligen Forderung die vereinbarte Zahlung nicht leistet, gerät er spätestens durch eine Mahnung des Gläubigers in Verzug. In den meisten Fällen werden dann Verzugszinsen erhoben, die meist fünf Prozent über dem Basiszinssatz liegen. Außerdem kann der Gläubiger einen Verzugsschaden geltend machen. Dazu gehören Mahnkosten, Inkassokosten oder Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts.
Verjährung
Es gibt unterschiedliche Verjährungsfristen für die unterschiedlichen Forderungen. Bei zivilrechtlichen Forderungen tritt die übliche Verjährung nach drei Jahren zum Jahresende ein. Gut zu wissen: Viele Inkassobüros lassen sich ein Anerkenntnis unterschreiben, was zum Neubeginn der Verjährungsfrist führt.
Vollstreckungsbescheid
Der Vollstreckungsbescheid ist nach dem Mahnbescheid der zweite Teil des gerichtlichen Mahnverfahrens. Er wird vom Gläubiger beim Amtsgericht beantragt und dem Schuldner zugestellt. Dieser hat das Recht, innerhalb von zwei Wochen gegen den Bescheid Einspruch zu erheben.
Z
Zahlungsunfähigkeit
Wenn Personen fällige Schulden aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage nicht mehr begleichen können, spricht man von Zahlungsunfähigkeit.
Zahlungsverzug
Ein Zahlungsverzug tritt dann ein, wenn ein Kreditnehmer seine Schulden nicht begleichen kann. Der Verzug beginnt mit der Zustellung der Mahnung. Erfolgen trotzdem keine Zahlungen, können Verzugszinsen in Höhe von vier Prozent in Rechnung gestellt werden.
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